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Argumente für eine Organspende
Ein Mensch kann viele andere retten
Das erste und wichtigste Argument für die Organspende ist natürlich, dass sie das Wertvollste retten kann, was ein Mensch besitzt – das Leben. Und oft nicht nur eins: Bis zu sieben Menschen können durch die Organe Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm überleben.
An die Familie denken
Die offene Entscheidung für die Organspende bedeutet auch Fürsorge für die Angehörigen, nimmt sie ihnen doch im Fall des Todes eines potenziellen Organspenders eine schwierige Entscheidung ab. Zudem kann die lebensrettende Organspende für die Angehörigen auch ein Trost sein. Viele können so aus dem schmerzlichen Verlust neue Hoffnung schöpfen und ihn besser verarbeiten.
Ich kann der nächste sein, der ein Organ braucht!
Natürlich kann jeder nicht nur zum Organspender werden, sondern durch Unfall oder Krankheit ganz schnell zu jemandem, der selbst auf ein Spenderorgan angewiesen ist!
Die Chance, als Empfänger das Leben gerettet zu bekommen, ist viel höher als tatsächlich als Organspender in Frage zu kommen.
Vertrauen
Organspender können sicher sein, dass die Ärzte bis zuletzt um jedes Leben kämpfen, dass die Würde des Spenders gewahrt bleibt und dass kein Missbrauch mit den Organen getrieben wird. Letzteres verhindert in Deutschland das Transplantationsgesetz.
Wie wird vor Missbrauch geschützt? Das Transplantationsgesetz.
Seit dem 1. Dezember 1997 schützt das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) vor Missbrauch bei der Organtransplantation. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden. So verhindert es den in einigen wenigen Ländern herrschenden und daher auch von vielen Menschen in Deutschland gefürchteten Organhandel. Darüber hinaus hat die internationale Transplantationsgemeinschaft sich ganz eindeutig gegen jede Kommerzialisierung der Organspende ausgesprochen und in der Deklaration von Istanbul niedergeschrieben.
Gesetzliche Regelungen der Transplantationsgesetze in Europa
(Deutsche Stiftung Organspende – DSO)
Erweiterte Zustimmungsregelung
Der Verstorbene muss zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen. Die Erweiterte Zustimmungsregelung ist die in Deutschland geltende Regelung.
Widerspruchsregelung
Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Informationsregelung
Auch hier geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem Widerspruch zu Lebzeiten aus. Allerdings müssen die Angehörigen in jedem Fall über die geplante Entnahme unterrichtet werden. Ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu.
Der vollständige Gesetzestext: www.dso.de


