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Inhalt

Die wichtigsten Antworten auf die wichtigsten Fragen

Übersicht

Welche Organe kann man spenden?

Geeignete Spenderorgane sind Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm.

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Ist es auch möglich, nur bestimmte Organe zu spenden?

Ja. Im Organspendeausweis kann man diese Organe aufführen oder einzelne Organe von der Spende ausschließen.

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Kann auch Gewebe gespendet werden?

Ja. Zum Beispiel die Augenhornhäute, Teile der Haut und der Blutgefäße, Knochengewebe, Knorpelgewebe und Sehnen.

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Gibt es eine Altersgrenze für Organspender?

Nein. Wichtig ist der Zustand der Organe. Medizinische Untersuchungen entscheiden, ob ein Organ transplantiert werden kann.

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Wer kann nicht Organspender werden?

Prinzipiell gibt es nur sehr wenig absolute Ausschlusskriterien, wie z.B. AIDS oder eine aktive metastasierende Krebserkrankungen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.

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Muss oder kann man sich als Organspender registrieren lassen?

Nein, es gibt kein Register. Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen.

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Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme?

Ja.

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Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zu widerrufen?

Ja. Wer das tun will, kann dies jederzeit im Organspendeausweis vermerken.

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Muss man volljährig sein, um einen eigenen Organspendeausweis zu besitzen?

Nein. Bereits Minderjährige ab 16 können ihre Bereitschaft zur Organspende in einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden.

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Wo bekommt man einen Organspendeausweis?

Der Ausweis kann beim Infotelefon Organspende unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 400 angefordert, auf den Internetseiten www.dso.de/pdf/organspendeausweis.pdf oder
www.organspende-info.de/downloads/24-134-18/Organspendeausweis%20ausfuellbar.pdf ausgedruckt, auf der Seite www.fuers-leben.de/files/ausweis_14082008.pdf online ausgefüllt oder unter www.fuers-leben.de/index.php/requests/order/n,34 bestellt werden.

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Stimmt es, dass ich als Organspender mehreren Menschen das Leben retten kann?

Ja, im Durchschnitt hilft ein Organspender drei Empfängern, da durchschnittlich drei Organe entnommen werden können.

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Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis gefragt?

Eine Zustimmung der Angehörigen ist in diesem Fall rein rechtlich nicht notwendig, da der Wille des Verstorbenen bekannt ist. Selbstverständlich wird, wie übrigens auch in Ländern mit Widerspruchslösung, mit den Angehörigen ein ausführliches Gespräch geführt und die Situation erklärt und besprochen.

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Wie groß ist der Bedarf an Spenderorganen?

Insgesamt werden mehr Organe benötigt als gespendet. Im Jahr 2009 wurden ca. 2.800 Nieren verpflanzt, auf der Warteliste standen aber über 8.000 Patienten. Der Bedarf an Spendernieren ist am größten. Es folgen Leber, Herz und Lunge.

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Ist der typische Organspender ein Unfallopfer?

Nein. Fast drei Viertel aller Organspender sterben aufgrund von Gefäßerkrankungen des Gehirns, z.B. einem Schlaganfall oder einer spontanen Blutung, nur etwa ein Viertel stirbt an den Folgen eines Unfalls.

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Wie wahrscheinlich ist es, selbst einmal ein Spenderorgan zu brauchen?

Jeder kann durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit in die Lage geraten, auf eine Transplantation angewiesen zu sein. Die Statistik sagt: Es ist wesentlich wahrscheinlicher, selbst einmal ein Organ zu benötigen als selbst Organspender zu werden.

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Gibt es Organhandel in Deutschland?

Nein. In Deutschland ist kein Fall von Organhandel bekannt. Mit dem Transplantationsgesetz ist der Organhandel unter Strafe gestellt.

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Wie lange muss man auf ein Spenderorgan warten?

In Deutschland beträgt die Wartezeit für eine Niere ca. sechs Jahre. Für ein Herz, eine Lunge, eine Leber oder eine Bauchspeicheldrüse sind es ein bis zwei Jahre.

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Wie viele Menschen warten auf ein Spenderorgan?

Insgesamt warten in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Drei davon sterben im Durchschnitt täglich, weil es nicht genügend Organspenden gibt.

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Warum gibt es so lange Wartelisten für Spenderorgane?

Weil viele Menschen so krank sind, dass sie nur durch eine Transplantation gerettet werden können. Weil es wesentlich weniger Spenderorgane gibt, als gebraucht werden, sterben viele der Menschen, die auf der Warteliste stehen, bevor es zu einer Organspende kommt.

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Nach welchen Kriterien werden die Organe an die Empfänger vermittelt?

Für jedes Organ gibt es festgelegte Richtlinien von der Bundesärztekammer. Die Organe werden dabei nach den Kriterien Dringlichkeit und Erfolgsaussicht vermittelt. Die Stiftung Eurotransplant im niederländischen Leiden ist für die Vermittlung der Organe zuständig, die Menschen in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Slowenien und Kroatien nach ihrem Tode gespendet haben.

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Wann ist eine Lebendspende möglich?

Eine Lebendspende ist bei uns nur bei der Niere und einem Teil der Leber möglich.
Nach dem Transplantationsgesetz hat die Organspende nach dem Tode aber Vorrang vor der Lebendspende. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich persönlich besonders nahe stehen.

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Welches sind die Voraussetzungen für eine Organspende nach dem Tod?

Der Tod des Spenders muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein (Hirntod-Diagnostik) und es muss eine schriftliche Einwilligung vorliegen (Organspendeausweis). Wenn es diese nicht gibt, kann eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen einer Entnahme zustimmen („Erweiterte Zustimmungsregelung“).

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Kann ein hirntoter Mensch wieder aufwachen?

Nein. Durch die ausgefallene Durchblutung des Gehirns bekommt es auch keinen Sauerstoff mehr. Ohne Sauerstoff stirbt das Gehirn innerhalb kürzester Zeit ab und mündet dann in den Hirntod, aus dem es kein Zurück mehr gibt.

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Wird für die Inhaber eines Organspendeausweises trotzdem alles medizinisch Mögliche getan, wenn sie lebensbedrohlich erkranken?

Natürlich. Ziel aller medizinischen Maßnahmen ist es immer, das Leben des Patienten zu retten. Erst wenn der nicht mehr rückgängig zu machende Hirntod festgestellt worden ist, wird die Frage der Organspende erörtert.

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Kann die Familie den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen?

Ja, die Familie kann von dem Verstorbenen so Abschied nehmen, wie sie es möchte. Nach der Organentnahme wird die Wunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen, der Leichnam kann aufgebahrt und wie gewünscht bestattet werden.

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Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung vorliegt?

Ja. Eine Entscheidung zur Organspende steht nicht im Widerspruch zur Patientenverfügung.

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Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es aber wichtig, zur Organspende eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Beispiel: „Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (ggf. Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Kommt bei mir nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod eine Organspende in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“

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Sollte man den Organspendeausweis immer bei sich haben?

Ja, am besten beim Personalausweis oder der Krankenversicherungskarte. Noch wichtiger ist aber die Familie über die Entscheidung zur Organspende zu informieren.

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Werden die Angehörigen des Organspenders finanziell entschädigt?

Nein. Im Transplantationsgesetz ist festgelegt, dass die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängig sein darf.

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Wer bezahlt die Transplantation?

Die Krankenkasse des Organempfängers, auch bei Lebendspenden. Sie trägt alle Kosten für die notwendigen Voruntersuchungen, die Organentnahme und -übertragung.

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Gibt es religiöse oder ethische Bedenken gegen die Organspende?

Nein, alle größeren religiösen Gemeinschaften in Deutschland haben sich für die Organspende ausgesprochen.

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