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Herz, Leber, Niere – was kann man überhaupt spenden?
Grundsätzlich kann jeder Mensch – egal welchen Geschlechts oder Alters – seine Organe spenden. Transplantiert werden können Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm, außerdem Gewebe wie z.B. Hornhaut und Knochen. Dabei unterscheidet man zwischen der Organspende nach dem Tod und der Lebendspende.
Eine Organspende ist nur in wenigen Fällen (z.B. bei Aids, Tollwut oder aktiver Krebserkrankung mit Metastasen) ausgeschlossen. Auch in hohem Alter kann man noch Organe spenden.
Welchen Weg geht das Organ?
Die Grundvoraussetzung für eine Organspende ist die Tatsache, dass der Spender wirklich unwiderruflich tot ist. Wann aber ist ein Mensch wirklich gestorben? Wenn er nicht mehr atmet? Wenn sein Herz nicht mehr schlägt? Die medizinische Voraussetzung für eine Organspende ist der eindeutig festgestellte Ausfall des gesamten Gehirns. Diese eindeutige Diagnose muss durch zwei voneinander unabhängig untersuchende erfahrene Ärzte nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt werden. Beide Untersucher dürfen nicht an der Organentnahme oder Transplantation beteiligt sein.
Am Anfang steht das JA.
Am Anfang steht das JA. Denn damit eine Organspende in die Wege geleitet werden kann, muss natürlich zuerst jemand seine persönliche Zustimmung gegeben haben, sein Herz, seine Leber oder was auch immer nach seinem Tod zur Verfügung zu spenden – am besten durch eine schriftliche Erklärung in einem Organspendeausweis. Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, so entscheiden stellvertretend seine Familie oder seine nächsten Angehörigen. Allerdings müssen die Zustimmungsberechtigten in den letzten zwei Jahren Kontakt zu dem Verstorbenen gehabt haben.
Die Organ-Reise
Zum Schutz der Organempfänger veranlasst die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) die notwendigen Laboruntersuchungen. Dabei wird ausgeschlossen, dass beim Organspender Erkrankungen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten. Anschließend übermittelt die DSO der internationalen Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET) und den Transplantationszentren alle Daten, die notwendig sind, um nach dem „passenden“ Empfänger zu suchen. Die DSO organisiert außerdem in Absprache mit dem Krankenhaus und dem entsprechenden Transplantationszentrum die Organentnahme. Der Leichnam wird nach der Organspende für eine Aufbahrung vorbereitet und kann anschließend normal bestattet werden. Jetzt beginnt die „Reise des Organs“, das heißt, es wird sorgfältig verpackt, aufbewahrt und zügig zum entsprechenden Transplantationszentrum transportiert. Hier erhält der Empfänger sein Geschenk des Lebens – das lebensrettende Organ.


